ÖVP/SPÖ für Ab-cashen bei befristeten Führerscheinen
Seit Jahren werden in Berichten der Volksanwaltschaft die hohen Kosten kritisiert, die bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen speziell für chronisch kranke oder behinderte Personen anfallen. Dieses Thema wurde unter anderem in den Tätigkeitsberichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 ausführlich behandelt und dabei auch der gesetzgeberische Handlungsbedarf skizziert.
Derzeit zieht jede Führerscheinbefristung allein für das amtsärztliche Gutachten und die erforderliche Neuausstellung des Führerscheindokumentes die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in der Höhe von 92,80 Euro (47,20 Euro nach der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) + 45,60 Euro nach dem Gebührengesetz 1957) nach sich.
Dazu kommen je nach Lage des Einzelfalles aber noch die Kosten für ergänzend beizubringende fachärztliche Bescheinigung.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind meist auch finanziell besonders belastet, deshalb ist die Vergebührung der Befristugnsverlängerung nicht einzusehen, nochdazu, wenn sie bei Berufsfahrern kostenlos erfolgt. Im Ausschuss wurde mein Vorstoß einfach abgelehnt - Bartenstein O-Ton: “Nicht alles was sinnvoll ist , ist leistbar!”
Deie Betroffenen werden sich bedanken! Der Gebührenentfall macht wahrscheinlich maximal 800.000 Euro aus. Gleichzeitig gibt die Regierung 250 Mio(!) für Schranken und Rotlicht bei Eisenbahnübergängen aus, wo erwiesen ist, dass bei den so gesichterten Kreuzungen mehr Unfälle passieren, als bei den ungesicherten. Für die Telematik-Industrie ist Geld da, für die benachteiligten Menschen nicht!
Antrag (517/A(E) nachzulesen:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00517/fname_152234.pdf









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