Nach OLG-Urteil: Grassers Beschönigungsversuch des BUWOG-Deals dürfte nun scheitern

“Grassers Chancen, den BUWOG-Deal zu beschönigen und seine maßgebliche Weisung zu verharmlosen, sinken nun gewaltig”, betont Gabriela Moser, unsere Bautensprecherin, anlässlich der Aufhebung des Urteils gegen Ramprecht und profil.

Aus den vorgelegten Dokumenten geht eindeutig hervor, dass Grasser entgegen der Mehrheitsmeinung der Vergabekommission für die Betrauung von Lehman Brothers mit dem Ausbieterverfahren war. Grassers Freund Karlheinz Muhr erhielt hierbei einen Sub-Auftrag.

“Die vom OLG verlangte Aufhebung aufgrund eines Verfahrensfehlers bringt nun die Mitwisser Plech, Meischberger und Hochegger unter Wahrheitspflicht in den Zeugenstand. Eine Gelegenheit, generell auszupacken und endlich die Einflußnahmen zu klären, ergibt sich damit in Bälde. Im Vorhinein wäre nun wegen drohender Absprache und Verdunkelungsgefahr eine neuerliche Telefonüberwachung angebracht”, stellt Moser fest.


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