Vorratsdatenspeicherung (VDS) verhindern
- So, 13. Feb. 2011 | Sonstiges
Am Dienstag soll im Ministerrat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen werden. Damit sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 erlassenen EU-Richtlinie zur “Verfolgung von schweren Straftaten”. Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen und ist bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.
Die Vorratsdatenspeicherung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Der Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) sieht eine minimale Umsetzung der EU-Vorgaben vor. Innen- und Justizministerium - beide ÖVP - ist das zu wenig. So kamen zuletzt die Wünsche auf, den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft zu ermöglichen und Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden zu dürfen.
Geeinigt hat man sich in den Ministerien noch nicht. Dem Vernehmen nach läuft aber alles darauf hinaus, dass man bis zum Ministerrat am Dienstag auf einen grünen Zweig kommen werde. Sollte dies bis dahin nicht geschehen sein, ist es weiters möglich, die begleitenden Gesetzestexte in Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz nachträglich zu beschließen.
Wir Grüne bekämpfen seit Jahren diese Richtlineie und deren Umsetzung in Österreich. Die Republik hätte beim Eugh genauso anderes Staaten wegen Verfassungs- und Grundrechtswidrigkeit klagen müssen, denn die VDS widerspricht den Menschenrechten.
Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die persönliche
Freiheit der BürgerInnen
Die wahllose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten
darf im Moment nur bei Verdacht auf Straftaten und nach richterlichem
Beschluss erfolgen. Das “Ausschalten” der Richterin/des Richters als
unabhängige Zwischeninstanz führt dazu, dass alle Staatsbürger wie
Straftatverdächtige behandelt werden. Die nach § 8 StPO sowie EMRK
Art. 6 Abs. 2 gewährte Unschuldsvermutung wird verletzt, da ohne
Anfangsverdacht gegen alle Bürger Ermittlungen aufgenommen werden.
Entsprechende Gesetze wurden in Deutschland sowie Rumänien von den
jeweiligen Verfassungsgerichten als verfassungswidrig eingestuft und
für nichtig erklärt.
Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Meinungsfreiheit und erschüttert
damit einen der Grundpfeiler der Demokratie
Menschen die wissen dass sie überwacht werden verhalten sich
vorsichtiger und konformer und passen sich eher der gängigen Meinung
an um nicht unangenehm aufzufallen. Vom Mainstream abweichende
Meinungen werden daher effektiv unterdrückt. Demokratie kann aber nur
funktionieren, wenn jeder Mensch die Meinung äußern kann von der er
überzeugt ist und nicht jene von der er glaubt, dass sie Andere hören
wollen.
Vorratsdatenspeicherung ist nutzlos
Mit gegenwärtig verfügbaren Anonymisierungstechniken lässt sich das
eigene Kommunikationsverhalten leicht verschleiern. Potentielle
StraftäterInnen werden sich davor hüten, offen und unverschlüsselt zu
kommunizieren und fallen somit aus dem Raster. Die
Vorratsdatenspeicherung hatte in zB Deutschland keinerlei Einfluss auf
die Zahl der aufgeklärten Straftaten. Es kann davon ausgeganen werden,
dass Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung sogar erschwert, da Täter
gezwungen werden, Anonymisierungstechniken zu verwenden und so
ungleich schwerer aufzufinden sind. Was bleibt ist die Protokollierung
des Kommunkationsverhaltens von Millionen unbescholtener BürgerInnen
gegen deren Willen.
Vorratsdatenspeicherung ist teuer
Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Durchführung von
Vorratsdatenspeicherung ist sehr teuer. Diese Kosten werden von den
Verbindungsanbietern auf die Kunden abgewälzt oder aber durch den
Staat und damit die SteuerzahlerInnen beglichen. In beiden Fällen
werden die BürgerInnen gezwungen, ihre eigene Überwachung auch noch
selbst zu bezahlen.








Einfache Umgehung durch Anlegen einer kostenlosen E-Mail-Adresse außerhalb der EU (und den USA)
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