Vorratsdatenspeicherung (VDS) verhindern

 handymasten-orf.jpg      v.r. n. links: 3 Grüne Abg.:Alev Krun, Judith Schwendtner, Gabi Moser

 Am Dienstag soll im Ministerrat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen werden. Damit sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 erlassenen EU-Richtlinie zur “Verfolgung von schweren Straftaten”. Österreich hätte die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen und ist bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.

   Die Vorratsdatenspeicherung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Der Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) sieht eine minimale Umsetzung der EU-Vorgaben vor. Innen- und Justizministerium - beide ÖVP - ist das zu wenig. So kamen zuletzt die Wünsche auf, den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft zu ermöglichen und Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden zu dürfen.

   Geeinigt hat man sich in den Ministerien noch nicht. Dem Vernehmen nach läuft aber alles darauf hinaus, dass man bis zum Ministerrat am Dienstag auf einen grünen Zweig kommen werde. Sollte dies bis dahin nicht geschehen sein, ist es weiters möglich, die begleitenden Gesetzestexte in Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz nachträglich zu beschließen.

Wir Grüne bekämpfen seit Jahren diese Richtlineie und deren Umsetzung in Österreich. Die Republik hätte beim Eugh genauso anderes Staaten wegen Verfassungs- und Grundrechtswidrigkeit klagen müssen, denn die VDS widerspricht den Menschenrechten.
 

Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die persönliche  
Freiheit der BürgerInnen

Die wahllose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten  
darf im Moment nur bei Verdacht auf Straftaten und nach richterlichem  
Beschluss erfolgen. Das “Ausschalten” der Richterin/des Richters als  
unabhängige Zwischeninstanz führt dazu, dass alle Staatsbürger wie  
Straftatverdächtige behandelt werden. Die nach § 8 StPO sowie EMRK  
Art. 6 Abs. 2 gewährte Unschuldsvermutung wird verletzt, da ohne  
Anfangsverdacht gegen alle Bürger Ermittlungen aufgenommen werden.  
Entsprechende Gesetze wurden in Deutschland sowie Rumänien von den  
jeweiligen Verfassungsgerichten als verfassungswidrig eingestuft und  
für nichtig erklärt.

Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Meinungsfreiheit und erschüttert  
damit einen der Grundpfeiler der Demokratie

Menschen die wissen dass sie überwacht werden verhalten sich  
vorsichtiger und konformer und passen sich eher der gängigen Meinung  
an um nicht unangenehm aufzufallen. Vom Mainstream abweichende  
Meinungen werden daher effektiv unterdrückt. Demokratie kann aber nur  
funktionieren, wenn jeder Mensch die Meinung äußern kann von der er  
überzeugt ist und nicht jene von der er glaubt, dass sie Andere hören  
wollen.

Vorratsdatenspeicherung ist nutzlos

Mit gegenwärtig verfügbaren Anonymisierungstechniken lässt sich das  
eigene Kommunikationsverhalten leicht verschleiern. Potentielle  
StraftäterInnen werden sich davor hüten, offen und unverschlüsselt zu  
kommunizieren und fallen somit aus dem Raster. Die  
Vorratsdatenspeicherung hatte in zB Deutschland keinerlei Einfluss auf  
die Zahl der aufgeklärten Straftaten. Es kann davon ausgeganen werden,  
dass Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung sogar erschwert, da Täter  
gezwungen werden, Anonymisierungstechniken zu verwenden und so  
ungleich schwerer aufzufinden sind. Was bleibt ist die Protokollierung  
des Kommunkationsverhaltens von Millionen unbescholtener BürgerInnen  
gegen deren Willen.

Vorratsdatenspeicherung ist teuer

Die Schaffung einer technischen Infrastruktur zur Durchführung von  
Vorratsdatenspeicherung ist sehr teuer. Diese Kosten werden von den  
Verbindungsanbietern auf die Kunden abgewälzt oder aber durch den  
Staat und damit die SteuerzahlerInnen beglichen. In beiden Fällen  
werden die BürgerInnen gezwungen, ihre eigene Überwachung auch noch  
selbst zu bezahlen.


2 Kommentare

  1. Bauer sagte am Di. 15 Februar, 2011 um 11:07:

    Einfache Umgehung durch Anlegen einer kostenlosen E-Mail-Adresse außerhalb der EU (und den USA)

  2. Bauer sagte am Di. 15 Februar, 2011 um 11:18:

    FREEMAILKONTEN in Indien, Südkorea, Australien werden nicht erfasst


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