Trotz Banken/Euro-Dauerkrise und Budget-Gemeinheiten: Motivation durch Naherholung
Während in Irland die Banken/ der Staat wegen zu riskanter Kredite und Immobilienspekulationen Milliarden an Steuergeldern brauchen und ein europ. Staateninsolvenz- bzw. Großbanken-Insolvenzverfahren, das dies verhindern soll, noch immer fehlen, bleibt mir nichts anderes übrig als mich auf die diversen Budgetverhandlungen vorzubereiten. Die kleinen Gemeinheiten stecken nämlich im Detail. Z.B.
1. Belastung der Öffentlichen Verkehrsunternehmen ab 2012 durch geplante Änderung bei der Energieabgabe
Ab 2012 (Gesetzesbeschluss aber schon jetzt, Umsetzungsaufschub nur, weil noch in Brüssel Abklärungen nötig sind) soll bei der Energieabgabe (auf Strom) die Rückvergütung (= im Ergebnis Deckelung, kommt Vielverbrauchern zugute) auf produzierende Unternehmen eingeschränkt werden. D.h. Dienstleistungsunternehmen
sollen keinen Anspruch mehr auf diese Rückvergütung haben.
Zu den davon betroffenen Dienstleistungsunternehmen zählen auch die Verkehrsunternehmen, bei denen elektrische Traktion eine bedeutende Rolle spielt (Bahn, Straßenbahn, O-Bus). Die Mehrbelastung für die ÖBB aus diesem Titel wäre ca 27 Mio Euro pro Jahr, für die Wiener Linien ca. 6-7 Mio, auch Lokal- und Privatbahnen mit Elektrobetrieb und kleinere kommunale Verkehrsunternehmen wird das (aber natürlich in anderen Größenordnungen, Graz zB ca. 100.000 Euro) treffen.
In Deutschland gibt es seit jeher eine Ausnahme von Bahn&Co von der Energieabgabe, das wäre hier wohl die Lösung der Wahl, denn gegen den Entfall der Rückvergütung für echte Dienstleister ist wenig einzuwenden. Einziges Argument, das gegen diese Ausnahme-Lösung a la Deutschland sprechen könnte, ist, dass eine komplette Befreiung den Anreiz zum Energiesparen bei Bahn&Co teilweise wegnimmt, aber Energiesparprojekte und entsprechend gezielte Beschaffung bei Neufahrzeugen/-garnituren bleiben natürlich weiterhin möglich.
Noch ein weiterer wichtiger Hinweis zu den Öffis in der Bundes-Budgetdebatte: Neben den absehbaren Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz wird es auch bei den “BMVIT-ressortinterne” Änderungen im Verkehrsbereich des Budgets in mehrfacher Hinsicht Kürzungen beim Öffentlichen Verkehr geben, etwa bei den Bundes-Bestellmitteln gemäß ÖPNRV-Gesetz und bei den Beiträgen zu den Verkehrsverbünden.
Das heißt, unterm Strich kommt durch die Regierungspläne eine ansehnliche Kostenbelastung auf die Verkehrsunternehmen zu, das wird einen beachtlichen Druck Richtung Tariferhöhungen auslösen.
2. Geplante ersatzlose Streichung des Kilometergelds für Dienstwege - aber nur für Radfahren und Zufußgehen!
Im Rahmen der angeblichen “zeitgemäßen Vereinfachung” der RGV/Reisegebührenvorschrift, das ist das Gesetz auf dessen Basis vom Bund, aber auch weit darüber hinaus Kilometergeld bemessen und ausgezahlt wird, soll ausgerechnet das Kilometergeld für per Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Dienstwege entfallen. Dabei geht es um eine Einsparung von ca. 0,7 Mio Euro. Zum Vergleich: Die jährlichen Steuerausfälle durch das gegenüber realen Abnutzungskosten weit überhöhte PKW-Kilometergeld werden auf ca. 130 Mio Euro (ohne Verwaltungsaufwand!) geschätzt.
Begründung der Regierung für diesen auf eine entsprechende Rechnungshof-Forderung zurückgehenden Einsparvorschlag lt. Erläuterungen zum Entwurf: “Die detaillierten und kasuistischen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 bedingen komplizierte Verwaltungsabläufe und erscheinen nicht mehr zeitgemäß. (…) Im Sinne eines modernen Reisemanagements und um den Kritikpunkten des Rechnungshofs Rechnung zu tragen (…) Entsprechend einer Empfehlung des Rechnungshofes entfällt im Sinne einer Deregulierung der Anspruch auf Kilometergeld für die Zurücklegung von Wegstrecken zu Fuß oder mit dem (Dienst-)Fahrrad, da ein Zusammenhang mit einem durch eine Dienstreise verursachten Mehraufwand nicht gegeben ist.”
Wieso bei einem Fahrrad (über die Schuhsohlen der Zufußgehenden könnte man diesbezüglich ja eventuell noch streiten) bei dienstlicher Benützung keine Abnutzung und daher kein Mehraufwand entstehen soll, bei Autos und einspurigen Kfz jedoch offenbar schon, ist schleierhaft.
Die Wahl von emissionsfreien Verkehrsmitteln für Arbeits- und Dienstwege einseitig schlechterzustellen ist nicht nur das falsche umwelt- und klimapolitische Signal, sondern auch rein “budgettechnisch” Unfug, übertreffen doch die volkswirtschaftlichen Folgekosten die möglichen, vergleichsweise minimalen Einsparungen bei weitem: Alltägliches Radfahren und Fußgehen ist laut WHO und zahlreichen internationalen Untersuchungen gesundheitsfördernd und entlastet damit das Gesundheitsbudget. Darüber hinaus widerspricht die vorgeschlagene Maßnahme dem von der Regierung beschlossenen “Masterplan Radverkehr” des Lebensministeriums.
Klassische Nutznießer des Fahrrad-Kilometergeldes sind übrigens zB mobile Behindertenbetreuer oder Krankenpfleger, die ihren Klienten per Hausbesuch zur Seite stehen und die dabei gerade in Ballungsräumen nicht selten am effizientesten mit dem Fahrrad unterwegs sein können (und überdies ohenhin nicht gerade zu den Großverdienern zählen). Die Maßnahme trifft daher auch verteilungspolitisch “voll daneben”.
Dass im Budget bei Fahrradnutzern gespart, zugleich aber zB der LKW-Lobby eine Kfz-Steuersenkung von schlappen 30 Mio im Jahr gewährt wird, macht die Schieflage komplett - von “Öko” anders als von Finanzminister Pröll & Co behauptet keine Spur.
Allerdings sind unsere kritischen Bemerkungen höchstens Insidern zugänglich.
Als Ausgleich und körperliche Vorbereitung genieße ich noch die Föhn-Stimmung am Damberg bei Steyr. Mit dem Zug kommt man sehr gut hin und zurück nach Linz, und kann auch noch im Bahnhofsrestaurant in Steyr die Wartezeit mit Kaffee und Kuchen zu günstigsten Preisen überbrücken.








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