Keine Demos mehr auf Autobahnen
In der ZIB 1 am So, 6.9. deckte ich einen Anschlag auf die Grundrechte jeder Bürgerin auf. Die vom Autobahnlärm geplagten AnrainerInnen der Innkreisautobahn demonstrierten mehrmalls auf der A8, was natürlich zu Staus führte. Sofort reagierte Ministerin Bures und beabsichtigt ein im Bundesstraßengesetz verankertes Demonstrationsverbot auf Autobahnen:
Novelle des Bundesstraßengesetzes:
“§ 28. (1) Die Benützung der unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen der Bundesstraßen steht jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften offen. Jede Benützung der Bundesstraßen für einen anderen als ihren bestimmungsgemäßen Zweck bedarf, unbeschadet der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, der Zustimmung des Bundes (Bundesstraßenverwaltung). Diese ist zu versagen, wenn Schäden an der Straße zu befürchten sind oder künftige Bauvorhaben an der Straße erheblich erschwert würden. Insoweit solche Benützungsrechte an einer Straße vor ihrer Erklärung als Bundesstraße begründet worden sind, bleiben sie im gleichen Umfang bestehen. Der Bund (Bundesstraßenverwaltung) kann - sofern dies nicht den Bedingungen der Zustimmung zur Benützung widerspricht - jederzeit, ohne Entschädigung zu leisten, eine entsprechende Abänderung der hergestellten Einrichtungen verlangen, falls dies wegen einer Umgestaltung der Straße oder aus Verkehrsrücksichten notwendig wird.”
Alle AnrainerInnen von Bundesstraßen und Autobahnen, besonders die der der A8 sehen sich in ihren Grundrechten eingeschränkt und lehnen diese Gesetzesänderung genauso massiv ab wie wir.
In Zukunft herrscht reine Behördenwillkür, das Grundrecht von BürgerInnen auf Versammlungsfreiheit wird negiert.
Oft blockieren BürgerInnen aus reiner Notwehr Transitautobahnen. Dies ist ein letztes Mittel, um die Öffentlichkeit auf die Lärm-, Abgas und Gesundheitsbelastungen aufmerksam zu machen.
Sogar die EU anerkennt die Versammlungsfreiheit und gewichtet sie prioritär vor dem Recht auf freien Warenverkehr.
Derzeitige gesetzl. Lage:
Die Grundrechte sind eben im Rahmen der Gesetze auszuüben.
Eine Kundgebung muss nicht „erlaubt“ werden, aber sie ist nach VersG und StVO vorher anzuzeigen und sie KANN – nach Abwägung zwischen Grundrechtsinteresse und konkreten Hinderungsgrüpnden – auch UNTERSAGT werden, etwa im Interesse der öffentlichen Sicherheit (z.B. können Gegendemonstrationen gegen Kundgebungen am gleichen Ort untersagt werden). Auch Autobahnblockaden wurden eben nicht untersagt, weil ihre relativ kurze Dauer so beurteilt wurde, dass das Grundrecht schwerer wog als das Recht der „anderen“ auf ungehinderte Mobilität.
Entwurf:
Aber momentan ist der Entwurf so formuliert, dass die Behörde regelmäßig die Benützung von Bundesstraßen zu verkehrsfremden Zwecken zu untersagen HAT, wegen Verk.behinderung.
Dass sowas aus einem SP-geführten Haus auch nur in die Begutachtung geht, ist Skandal genug, dafür gehört die Frau Bures massiv kritisiert. Nicht einmal in der Ära Gorbach kamm man auf derartige grundrechtswidrige Vorschläge.
Stellungnahme zum Ministerialentwurf Bundesstraßengesetznovelle 2009







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