Gesetzes-Balkone im Mietrecht
- Do, 12. Mrz. 2009 | Bauten
Wohnungsmieten steigen inflationsgebunden. Letztes Jahr stieg die Inflation. Deshalb wurde im Parlament beschlossen, dass in Zukunft bei den Wohnungen, die dem Richtwert-Zins unterliegen, nur mehr jedes zweite Jahr am 1. April eine Erhöhung möglich ist, die nächste erst 2010. Auch Kautionen wurden gesetzlich neu geregelt: maximal 6 Monatsmieten, auf Sparbuch, Rückgabe bei Ende des Mietverhältnisses, kein Zugriff bei Insolvenz des Vermieters.
Die ÖVP oder SPÖ wollte noch, dass auch die Kautions-Rückforderungsansprüche bei Mietregelungen außerhalb des Mietrechtsgesetzes im Außerstreitverfahren geltend gemacht werden können. Der zuständige Beamte vermerkte dann süffisant in den Erläuterungen des Gesetzestext: “Diese gleichsam balkonartige Ausbuchtung des mietrechtlichen Außerstreitverfahrens in das Areal des Teilanwendungsbereichs hinein mag zwar systemwidrig sein, doch muss dies hingenommen werden, um dem politischen Willen einer möglichst umfassenden Verweisung der Kautionsfrage ins Außerstreitverfahren Rechnung zu tragen!”
Selten läßt sich eine berechtigte fachliche Kritik so deutlich in Gesetzestexten wiederfinden - selten artikuliert sich Zivilcourage und Widerstand gegen politische Willkür so deutlich. Ministerin Bandion-Ortner las hingegen ihren allgemeinen Kommentar zur Mietrechtsdebatte bur mit ironisch anmutender Betonung vom Blatt, statt sich fachlich eindeutig zu positionieren.







Liebe Frau Gabriele Moser !
Nach fast dreißig Jahren an Berufserfahrung als Richter finde ich Ihre Kritik (und die des Beamten des BMJ) an der Zuweisung dieser Ansprüche in das Außerstreitverfahren nicht als sachgerecht - bietet doch gerade das Außerstreitverfahren abseits der im Zivilverfahren dominierenden Formalismen die Möglichkeit, bürgerInnennah und -verständlich zu agieren.
Liebe Grüße
Johann Raunikar