5 % Beschäftigung in der Schulbibliothek

In der Illustrierten NEWS werden mir meine 2 Stunden wöchentliche Bibliotheksarbeit vorgeworfen. Eine 5% Beschäftigung sei nicht möglich. Ohne zu recherieren behauptet dies ein Journalist und wirft mir vor, damit besser in meinem Beamtendienstverhältnis abgesichert zu sein. Dies stimmt nicht. Deshalb lege ich nochmals meine Beweggründe dar, wie ich sie einem Lese übermitteltn ließ:

Ich arbeite im angestammten Beruf als AHS-Lehrerin nach wie vor im Ausmaß von 5 %, konkret sind dies zwei Verwaltungsstunden in der Schulbibliothek. Diese Arbeit kann auch in dieser Zeiteinheit sinnvoll geleistet werden und ist kontrollierbar. Ich katalogisiere Bücher, und diese zeitlich frei disponierbare Arbeitsleistung ist eindeutig nachvollziehbar: im PC mit dem Katalogisierungsvermerk, in der Zeiteintragungsliste und durch persönliche Überprüfung der Anwesenheit durch KollegInnen und das Sekretariat. Diese Teilzeitarbeit ermöglicht mir sowohl mit dem Lebensalltag der BürgerInnen  in Kontakt zu bleiben als auch zu ihrem Arbeitgeber und den KollegInnen laufenden Kontakt zu halten. Ersteres ist wichtig für die politische Arbeit, zweiteres erleichtert mir einen allfälligen Wiedereinstieg in die angestammte Arbeit und fördert demnach auch meine Unabhängigkeit in der Politik. Dieses Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung im angestammten Beruf ist auch zeitlich mit den Aufgaben als Abgeordnete vereinbar.

 

Mit Koll. Wabl war ich auch 1994 die einzige Abgeordnete, die auf die mir - auf Grund der alten Gesetzeslage - rechtlich zustehenden 70% meiner LehrerInnen-Einkünfte verzichtet. Darüber wurde nie berichtet. Im Gegenteil, ich wurde von KollegInnen als “naiv-blöd” angesehen!!!


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