Verkehrskonzepte für Gemeinden
Leitfaden der Kommunalen Verkehrspolitik (Auszug aus Broschüre, die G. Moser in Auftrag gab und finanzierte, erhältlich in der Grünen Bildungswerkstatt Oberösterreich, Attnang-Puchheim)
Verkehrspolitik ist für KommunalpolitikerInnen in dreierlei Hinsicht eine besondere Herausforderung. Erstens ist Verkehr sowohl Motor als auch Spiegel eines wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels und in vielen komplexen Teilsystemen eingebettet. Zweitens ist fundiertes Wissen um die Rolle des Verkehrs und der Verkehrspolitik in diesen Teilsystemen kaum verbreitet – das Feld wird von Vorurteilen beherrscht. Und drittens findet des verkehrspolitische Agieren der Kommune in Bereichen statt, wo viele andere Akteure mitmischen und der Kommune fallweise die Hände gebunden sind.Unser Verkehr entwickelt sich seit Jahrzehnten vorwiegend falsch, wird also von Tag zu Tag weniger zukunftsfähig. Viele EntscheidungsträgerInnen ahnen dies, die wenigsten geben es offen zu. Allgemeiner Tenor: „Es geht nicht anders“. Auch Grüne sind gegen diese lähmende Einschätzung nicht prinzipiell gefeit, die meistens zu halbherzigen Scheinlösungen mit miserablen Wirkungsgraden führt. (Siehe dazu Abschnitt D 3.)Es geht sehr wohl andersDiese Broschüre
· zeigt die Brisanz der Verkehrspolitik für Kommunen auf
· stellt bisherigen Fehlentwicklungen und -einschätzungen menschen- und siedlungsverträgliche Alternativen in Theorie und Praxis gegenüber
· entwickelt eine systemisch lösungsorientierte Perspektive
· berücksichtigt die Tatsache, dass wir es mit Menschen zu tun haben, und behandelt daher auch Aspekte wie Öffentlichkeitsarbeit und politische Taktik
Zusammenfassende VorschlägeUm sich in Richtung dieser idealen Gemeinde zu bewegen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Aber welche ?Noch sehr allgemein, aber prägnant formuliert das der VCÖ schon 1991: „Jede Maßnahme, die den Umweltverbund von zu Fuß gehen, Fahrrad und Öffentlichem Verkehr fördert und attraktiv werden lässt, ist positiv und zu ergreifen; jede Maßnahme, die das Gegenteil bewirkt, ist zu unterlassen. Umgekehrt ist jede Maßnahme in der Tendenz einmal grundsätzlich richtig, die die Autobenützung in der Stadt und zur Stadt erschwert, einschränkt, unattraktiver macht; aber jede Maßnahme ist zu unterlassen, die die Autobenützung erleichtert, vereinfacht, attraktiver macht.“Allgemein gilt die Regel: Das Angebot an Verkehrsinfrastruktur erzeugt die zugehörige Nachfrage.Also:Fußgängerzonen erzeugen Fußgängerverkehr
Radwege (oder Radrouten) erzeugen Radverkehr
Straßen erzeugen Autoverkehr
Ein gutes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erzeugt Fahrgästeund insbesondere auchParkplätze erzeugen parkende Autos und damit AutoverkehrDaraus ergeben sich für die verschiedenen Bereiche kleine und große Schritte zum Ziel:
Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan
Vorrang für die Schließung von Baulücken und VerdichtungAusweisung von Bauland nur im Einzugsbereich des ÖVBetriebsbaugebiete und Industriegebiete dort, wo ein Gleisanschluß möglich istKeine Einkaufszentren außerhalb des geschlossenen Ortsgebiets, nur als Erweiterung bestehender Ortszentren
Bebauungsplan
Festlegung von attraktiven Fuß- und RadwegenetzenSicherung von attraktiven Zugangswegen zu Haltestellen des ÖVFahrbahnbreite für Kfz auf Mindestmaß beschränken, dafür breite Gehsteige vorsehenFestlegung von dichter Bebauung (durch Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl), dadurch ist eine gute Erschließung mit dem ÖV möglichSchaffung von großflächigen autofreien BereichenSicherung von siedlungsnahen Erholungsflächen
Ein attraktives und sicheres Gehwegnetz schaffen
Die Hauptwege müssen alle wichtigen Orte in der Gemeinde miteinander verbindenVor allem sollen auch alte, traditionelle Fußwegverbindungen, wie z.B. Durchgänge, Abkürzungen, Kirchsteige, erhalten bleiben
Hindernisse auf den Gehwegen entfernen
Den Bewegungsraum einengende und ästhetisch störende Hindernisse auf den Gehwegen müssen entfernt oder zumindest weniger behindernd aufgestellt werden. Dazu gehören z.B. Schaltkästen, Beleuchtungsmasten, Altstoffcontainer, Verkehrsampeln, Verkehrsschilder, oft mit Papierkörben, Werbeträger
Umwege für Fußgänger vermeiden
Zäune, Betonmauern, Geländer, auch Sträucher an Straßen, die die Bewegungen von Fußgängern behindern, sollen entfernt oder versetzt werden. Oft dienen sie nur dazu, den Kfz-Verkehr leichter und mit höherer Geschwindigkeit abzuwickeln, als der Verkehrssicherheit.In Grünanlagen sollten die Wege entlang der gewünschten Gehlinien angelegt werden, Zebrastreifen in gerader Linie der Gehwege und nicht versetzt aufgezeichnet werden.Unter- und Überführungen generell vermeiden
Gehsteige verbreitern, durchziehen und aufpflastern
Gehsteige sollten normalerweise 2,50 m breit sein, damit sich zwei Fußgänger, die Taschen tragen oder Kleinkinder an der Hand führen, problemlos begegnen können.In Geschäftsstraßen müssen sie je nach Fußgängerverkehr wesentlich breiter sein.Bei Grundstücksaus- und -einfahrten und bei Einmündungen von wenig befahrenen Nebenstraßen sollen die Gehsteige in gleicher Höhe durchgezogen werden, für die querenden Kfz angerampt werden.
Querungshilfen bei stärker befahrenen Straßen
Gehsteigvorziehungen über den Parkstreifen bis zum eigentlichen Fahrbahnrand verkürzen den Weg über die Straße und erleichtern so das Überqueren.Bei breiten Straßen helfen Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte oder Verkehrsinseln.
Ampeln fußgängerfreundlich schalten
Verkürzung der AmpelumlaufzeitenVerlängerung der Fußgänger-Grün-Phase (diese sollte so lange dauern, dass ein Überqueren der Fahrbahn möglich ist, ohne dass die Ampel schon wieder auf Blinken oder Rot schaltet)Voraus-Grün für Fußgänger, damit der Fußgänger schon gut sichtbar auf der Straße ist, wenn der Kfz-Fahrer Grün zum Rechtsabbiegen bekommt.
Straßen und Plätze menschengerecht gestalten
Von parkenden Autos dominierte und nur glatt asphaltierte Straßen und Plätze sind unattraktiv und verführen nicht zum zu Fuß gehen. Bepflanzungen, Pflasterungen, kleinteilige, strukturierte Fassaden, Blumenschmuck machen dagegen die Umgebung so angenehm, dass auch längere Wege gern zu Fuß zurückgelegt werden.
Ein attraktives, sicheres und geschlossenes Hauptwegenetz schaffen
Wichtig sind direkte Routen ohne Umwege und ohne Aufenthalte an Knoten und Querungen, so ausgelegt, dass sie mit 25 km/h befahren werden können. Die Routen sollen übersichtlich, abwechslungsreich und gut beleuchtet sein.Für die Sicherheit wichtig ist das Prinzip von „sehen und gesehen werden“.
Erzwungenes Anhalten und wieder Anfahren sowie Abbremsen auf unter 10 km/h sollen so weit wie möglich vermieden werden.Radfahren innerorts grundsätzlich im Mischverkehr auf der Fahrbahn, bei stärker befahrenen Straßen Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen (bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h), nur bei sehr stark oder mit hoher Geschwindigkeit befahrenen Straßen (über 50 km/h) baulich getrennte Radwege.Das Fahren im Mischverkehr erleichtert auch die Schneeräumung und Reinigung.Im Ortsbereich Zonen mit fahrradverträglicher Geschwindigkeit schaffen (Tempo-30-Zonen)Bei Knotenpunkten Radfahren im Mischverkehr oder nur optisch getrenntRadfahranlagen daher direkt an den Fahrbahnrand heranführen, Aufstellflächen für geradeaus fahrende und linksabbiegende Radfahrer vor den Autos direkt bei den Ampeln einrichtenKeine gemeinsamen Ampeln für Radfahrer und Fußgänger, Radfahrer überqueren die Kreuzung genauso schnell wie ein PkwIn Kreisverkehren ebenfalls Mischverkehr, Mehrzweckstreifen sollen vor der Zufahrt in den Kreisverkehr enden. Nur bei großen Kreisverkehren mit großen Verkehrsmengen baulich getrennte Führung der Radwege, dann aber weit abgesetzt und mit auffälligen Furten über die einmündenden Straßen.Keine Kreisverkehre mit schnellen AußentangentenRadfahren in Fußgängerzonen zulassenRadfahren bei Einbahnstraßen in Gegenrichtung zulassenRadfahren auf Busspuren zulassenAusreichende Abstellmöglichkeiten unmittelbar an den bevorzugten ZielortenDie Zufahrt zu den Anlagen muß ohne Umweg und ohne Höhendifferenz möglich sein, es sollte einen Witterungsschutz geben und das Fahrrad muß mit Vorder- und Hinterrad an der im Boden verankerten Anlage befestigt werden können. Eine gute Lösung ist der Wiener Bügel.Auffällige und umfassende Beschilderung von Radrouten
Einrichtung von Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind derzeit noch nicht in der österreichischen StVO vorgesehen, in Deutschland allerdings schon seit einigen Jahren. Sie wären aber als Pilotprojekt eventuell möglich. In Fahrradstraßen ist zwar auch Autoverkehr erlaubt, Radfahrer haben aber Vorrang.
Fahrradabstellplatzverordnungen ?
In Bayern haben schon mehrere Gemeinden Fahrradabstellplatzsatzungen erlassen, z.B. Freising, Olching, Gröbenzell. Darin werden für Gebäude analog der Stellplatzverordnung für Kfz in Oberösterreich eine bestimmte Zahl von Fahrradabstellplätzen vorgeschrieben und Anforderungen an Art, Lage und Ausstattung gestellt.Auch hier könnte eine Gemeinde für Oberösterreich Pionierarbeit leisten.
Haltestellen des ÖV müssen leicht zugänglich sein, d.h. möglichst keine Höhenunterschiede, keine langen Wartezeiten an Ampeln. Als Ausstattung sind zu fordern: WitterungsschutzSitzgelegenheitBeleuchtungGut lesbarer FahrplanAbstellmöglichkeiten für Fahrräder bei bedeutenderen HaltestellenBushaltestellen entweder mit Halten auf der Fahrbahn oder bei Straßen mit parkenden Autos als Kaphaltestellen. Busbuchten nur dort, wo Busse längere Zeit stehen müssen.Busse bei Bedarf auch gegen die Einbahn oder in Fußgängerzonen fahren lassenEinsatzmöglichkeiten für alternative Beförderungssysteme prüfen, wie z.B. Sammeltaxi, Anruf-Sammeltaxi, Linientaxi, Nachtbus, organisierte MitfahrgelegenheitUmfassende Information der Bevölkerung über Linien des ÖV, Fahrpläne, Fahrpreise und spezielle Angebote
D 2.5 Motorisierter Individualverkehr
Einrichtung von Tempo-30-Zonen, möglichst flächendeckendBauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortsbereich, z.B.
· Einengungen
· Optische Verschmälerungen
· Mittelinseln
· Versätze und Verschwenkungen
· Auffällige Pflasterung
· Aufpflasterungen
· Enge Kreisverkehre
Stichstraßen zur Reduktion des DurchgangsverkehrsZufahrtsbeschränkungen, z.B. für LkwBau von Umfahrungsstraßen nur, wenn
Mehr als 8000 Kfz/Tag fahren
Die Entlastung größer als 40% ist
Es wesentlich weniger neu belastete Anrainer gibt als entlastete
Es keine Eingriffe in wertvolle Natur- und Landschaftsräume gibtDie Höchstgeschwindigkeit auf der Umfahrungsstraße sollte kleiner als 80 km/h sein und die gesamte Verkehrsleistung sollte sich durch den Bau der Umfahrung nicht erhöhen.Einrichtung von Kurzparkzonen und Erhebung von Parkgebühren mit konsequenter Überwachung. Ausnahmen für Bewohner, aber auch Bewohnerparkkarten sollten nicht kostenlos sein, langfristig sollten die Kosten dafür sich denen eines Garagenplatzes annähern.Beim Bau von Tiefgaragen sollte die Gesamtzahl der Stellplätze gleich bleiben, d.h. an der Oberfläche sollten so viele Parkplätze wegfallen wie in der Garage entstehen.Beim Bau von Wegen, besonders im landwirtschaftlich genutztem Gebiet, und für Straßenränder sollte die Versickerungsfähigkeit des Bodens weitgehend erhalten bleiben. Für Güterwege sind Spurwege eine gute Lösung.
Nahversorger
Die Gemeinde kann das Bleiben oder die Neuansiedlung eines Nahversorgers fördern, z.B. durch
· geringe Miete bei gemeindeeigenen Bauten
· Mietzuschüsse
· Ermäßigungen bei den Stromkosten
Fahrgemeinschaften
Die Gemeinde kann Fahrgemeinschaften für gemeinsame Fahrten zur Arbeit oder zu Einkäufen fördern z.B. durch Vermittlungstätigkeit.
Auto-Teilen
Die Gemeinde kann z.B. ein Auto zur Verfügung stellen, das Gemeindebürger, die selbst kein Auto besitzen, gemeinsam nutzen können, oder zumindest Flächen in zentraler Lage, wo das Fahrzeug abgestellt werden kann.
Autofreier Urlaub
In Tourismusgemeinden kann die Anreise von Urlaubsgästen mit dem ÖV gefördert werden, z.B. durch Spezialarrangements für diese Gäste.







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