Belastung durch Mobilfunk

Das Mobiltelefon („Handy“) hat im letzten Jahrzehnt explosive Verbreitung in Österreich gefunden. Nach diversen Frühformen (zB C-, D-Netz) ist mit der GSM- (Global System for Mobile Communication)-Technologie eine Ausweitung auf vier Betreiber erfolgt. Seit November 2000 sind (UMTS/„3. Generation“) zwei zusätzliche Betreiber hinzugekommen. Die Betreiber, die im „Forum Mobilkommunikation“/FMK organisiert sind, haben mit Milliardenbeträgen Lizenzen („Konzessionen zur Erbringung eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes“) für den Betrieb von Mobilfunknetzen vom Staat gekauft. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, innerhalb fixierter Zeitspannen gewisse Mindestversorgungsgrade zu gewährleisten. Als technische Voraussetzung der auch im internationalen Vergleich sehr raschen und weitreichenden Marktdurchdringung mußten innerhalb weniger Jahre mehrere komplette Funknetze aufgebaut werden. Diese Netze sind in unzählige Zellen untergliedert, gerade im städtischen Bereich mit oft nur wenigen hundert Meter Durchmesser. Für jede Funkzelle müssen Basisstationen, meist in Gestalt von Antennenmasten, errichtet werden. Die auf diesen Masten installierten Rundstrahl- oder Sektorantennen ermöglichen zusammen mit Mikro- und Indoorzellen ein geschlossenes und bis in die Straßen, Fahrzeuge und Gebäude reichendes Funknetz. Die Anzahl, Dichte, Dimensionierung und technische Ausgestaltung dieser „Handymasten“ hängt von der Topographie und von der Zahl der pro Zelle und Netz geführten bzw. zu führenden Gespräche ab. Derzeit gibt es in Österreich bereits weit über 10.000 Masten, davon rund 15% allein in Wien. Sollte die Einführung von UMTS erfolgreich sein, wird sich die Zahl der Masten voraussichtlich verdreifachen, obwohl UMTS nur in den Ballungsräumen und entlang der Hauptverkehrsachsen realisiert werden soll (Endausbaugrad 50%!).  · Rechtlicher Rahmen 

Die sehr zügige Errichtung dieser umfangreichen Sendeinfrastrukturen wurde durch eine auf Bundesebene und hier beim BMVIT angesiedelte, sehr betreiberfreundliche Rechtsgestaltung im „Telekommunikationsgesetz“ (TKG) ermöglicht. Im Einklang mit der EU-Rechtslage wurden Privilegien, die ursprünglich dem Sicherstellen des Grundausbaus der Festnetztelefonie dienten, unverändert fortgeschrieben. Demnach ist - im Gegensatz etwa zum Gewerberecht - außer der Zustimmung des Grundeigentümers selbst kaum ein begrenzender Faktor für den Netzausbau oder die Errichtung von Handymasten vorhanden. Die Betreiber handeln beim Netzaufbau vom Tag der Konzessionserteilung an „von rechts wegen“ im öffentlichen Interesse. Das Telekommunikationsrecht kennt weder Anrainermitbestimmung noch Informationspflichten noch Bewilligungspflichten bei der Errichtung einzelner Sendeanlagen. Auch ist der Netzaufbau trotz der Errichtung tausender Sendemasten nicht UVP-pflichtig. Bewilligungspflichten bestehen nur an einzelnen speziellen Standorten (über Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Berggesetz, Eisenbahngesetz, Bundesstraßengesetz, Denkmalschutzgesetz, Luftfahrtrecht). Gesundheitsfragen sind unzureichend geregelt: Der untaugliche Versuch einer BMVIT-Strahlungsgrenzwerte-Verordnung wurde 2001 auf Eis gelegt, ein Neuanlauf ist aber im aktuellen Bundes-Regierungsübereinkommen ÖVP-FPÖ von Februar 2003 enthalten. Die nötige bundesgesetzliche Regelung zum Schutz vor elektromagnetischer/nichtionisierender Strahlung (federführende Zuständigkeit: BMLFUW) fehlt. Schutz vor Gesundheitsbelästigung/-gefährdung durch „Fernmeldeanlagen“ ist vom TKG erfasst und daher Sache des BMVIT. Nicht ausschließlich/zweifelsfrei auf die Fernmeldeanlage zurückzuführende Gesundheitsbelästigung/-gefährdung ist vom Kompetenztatbestand Gesundheitswesen (Bund) erfasst.Auf Landesebene folgende Möglichkeiten: 1. über die Bauordnung (Informationsrecht für die Anrainer wie Kärnten und Steiermark, Belastungs-/Gefährdungsschutz hinsichtlich Tragmast o.ä.), 2. über Landschaftsschutzgesetz (wie Salzburg), 3. über Ortsbildschutzgesetz (wie Salzburg).Darüberhinaus könnten Raumordnungsrecht oder Naturschutzrecht Möglichkeiten der Einflußnahme vor allem für die Verortung eröffnen.Die Bürgermeister haben als Baubehörden 1. Instanz nur Möglichkeiten im Rahmen des Baurechts (Statik, …) und des Ortsbildschutzes. Als Gesundheitsbehörden 1. Instanz steht den Gemeinden/Bürgermeistern keine unmittelbare rechtliche Handhabe zur Verfügung. Die zivilrechtlichen Möglichkeiten sind beschränkt. Unter anderem kann von Nachbarn und Betroffenen auf Unterlassung des Aufstellens eines Sendemasts geklagt werden, der nötige Nachweis konkreter Gesundheitsgefährdung oder wesentlicher und ortsunüblicher Einwirkungen der Anlage ist allerdings extrem aufwendig. Die „Austestung“ dieser und anderer zivilrechtlichen Möglichkeiten steht trotz erster Urteile noch am Anfang.  · Problem 

Es sind vier grundsätzliche Problemfelder auszumachen:+ Gesundheit: Infolge des Mobilfunknetzausbaus hat sich die mittlere Strahlungsintensität in Städten im Vergleich zu den Achtzigerjahren mehr als verzehnfacht. Gesundheitlich v.a. wichtig ist, daß im Mobilfunknetz die Nachrichten selbst digitalisiert und als Datenpakete über elektromagnetische Mikrowellen in einem hochfrequent gepulsten Verfahren übertragen werden. Dabei entstehen Magnetfelder in gepulster Modulation, deren gesundheitliche Risken und Wirkungen umstritten, aber alles andere als widerlegt sind. Weitere mögliche Beeinträchtigungen bestehen u.a. im Zusammenhang mit dem Vektorpotenzial des Magnetfeldes sowie im Zusammenhang mit Infraschall und Mikrovibrationen. Es werden bei Menschen und zum Teil auch bei Tieren neben der unstrittigen Veränderung der Gewebetemperatur u.a. Chromosomenbrüche, Krebs, Schlafstörungen, Potenzstörungen, Geräuschphänomene, Unruhe, Konzentrations-, Lern- und Gedächtnisstörungen, Auswirkungen auf Blutdruck, Herzrhythmus, Immunsystem und Blutbild sowie Auswirkungen auf die Schädel- und Gehirnentwicklung im Kinder- und Jugendalter mit der Strahlung von Mobilfunksendern und Handies in Verbindung gebracht. Dennoch wird von Betreibern, vielen PolitikerInnen bis hin zur Weltgesundheits-organisation WHO die Gesundheitsfrage negiert oder verharmlost und nach wie vor ausschließlich auf die (vergleichsweise wenig kritischen) thermischen Wirkungen (Gewebeerwärmung) abgestellt (übrigens auch in der Grenzwertfrage).Nichtthermische Effekte insgesamt, Auswirkungen der gepulsten Modulation, Effekte je nach Alter, Lang- oder Kurzzeitexposition, Strahlungsdosis, Potenzierung bei Mehrfachexposition werden verneint, ohne den Nachweis führen zu können. Auch technisch werden nachweislich machbare Vorsorgegrenzwerte aus wirtschaftlichen und prinzipiellen Überlegungen konsequent abgelehnt. Selbst Resolutionen des Obersten Sanitätsrats beim Gesundheitsministerium (zu Verortung, Belastungsminimierung) werden negiert. Es bestehen gravierende Forschungsdefizite und ein massiver Unwille, sich mit dieser aus Betreiber- wie Regierungssicht unangenehmen Seite des Milliardengeschäftes Mobilfunk seriös auseinanderzusetzen.+ Mitbestimmung und Recht: Im rechtlichen Bereich hinkt das Telekommunikationsrecht der Geschwindigkeit der Marktentwicklung und der technischen Entwicklung auch nach der Neufassung des TKG Mitte 2003 hinterher. Die Regulierungseinrichtung (TKC - Telekom Control) ist nur für die „saubere“ Marktorganisation, nicht aber für „Nebeneffekte“ des Marktes zuständig. In den meisten übrigen Rechtssparten auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene stehen dem per Konzessionsbescheid verbrieften öffentlichen Interesse nur schwache, wenn nicht zahnlose rechtliche Widerstände entgegen. Selbst innerhalb des Telekommunikationsrechtes sind Optimierungsversuche weitgehend wirkungslos geblieben; so ist es nicht gelungen, die Betreiber zur gemeinsamen Nutzung von bestehenden oder neuen Mastenstandorten zu verpflichten.+ Ausnutzen von Marktmacht: Zudem handelt es sich bei der Mobilfunkbranche um eine finanziell potente und marketingmäßig hochentwickelte Branche. Diese hat im Wege ihrer Werbebudgets und Arbeitsmarktrelevanz einige Einflußmöglichkeiten auf politischer, medialer und gesellschaftlicher Ebene, die einer seriösen und unvoreingenommenen Beschäftigung mit Fragen von Recht, Mitbestimmung und Gesundheit im Weg stehen.+ Kontrolle, Bespitzelung, Überwachungsstaat: Bei eingeschaltetem Handy ist dem Betreiber jederzeit die Netzzelle bekannt, in der sich die Person aufhält. UMTS muß als Voraussetzung für ortsgebundene Dienste sogar eine punktgenaue Ortung im Meterbereich zulassen. Zudem enthalten Handy-Chips vorprogrammierte Funktionen, die auch bei abgeschaltetem Handy zB das ferngesteuerte Einschalten des Mikrofons und damit das Mithören ermöglichen. Die Rechtslage in Österreich wurde in den vergangenen Monaten und Jahren derart verändert, daß Exekutive und Geheimdiensten der Zugang in die Netze zu Abhörzwecken massiv erleichtert wurde. („Überwachungsverordnung“ zur flächendeckenden Überwachung der Mobilfunknetze und des Festnetzes seit 2001, erst seit 2003 nach Höchstgerichtseinschreiten kostenpflichtig für „Überwachungs-Besteller“.) Grüne Positionen und Argumente 

Die Grünen haben als erste Partei die von Betroffenen und Bürgerinitiativen thematisierten Rechts- und Gesundheitsfragen aufgegriffen. Sie haben diese in den letzten Jahren auch kontinuierlich und konsequent auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene weiterverfolgt, wie an unzähligen Anträgen und Gesetzesvorschlägen nachvollziehbar ist. Dies im Gegensatz zu den anderen Parteien: Insbesondere die FPÖ fällt durch Unglaubwürdigkeit auf, wenn sie die von den Betroffenen initiierte Mobilfunk-Petition nahezu geschlossen unterschreibt, sämtliche Anträge zur Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen aber niederstimmt. Desgleichen die ÖVP, in deren Kreisen sogar prominente Mediziner jegliche gesundheitliche Vorsorge oder auch nur die Forschung dazu ablehnen. Die Grünen fordern, daß trotz der Chancen, die die Entwicklung der Mobilfunktechnologie bringt, die potentiellen Gefahren wie etwa Gesundheits­beeinträchtigungen in Wissenschaft, Planung, Politik und Rechtsrahmen einbezogen werden und dort im Interesse der AnrainerInnen und Benutzer hohe Priorität genießen. Im einzelnen fordern die Grünen·         Vorrang des Vorsorgeprinzips, insbesondere österreichweite Etablierung eines „Vorsorgegrenzwerts“ nach dem wissenschaftlich abgesicherten Salzburger Vorbild (1mW/m2 Gesamtbelastung durch Mobilfunksender); ·         Mitspracherecht bzw. Parteienstellung für betroffene AnrainerInnen und Gemeinden in relevanten Verfahren;·         keine Aufstellung von Handymasten in sensiblen Wohnbereichen (in der Nähe von oder gar auf Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten,…);·         eine Verpflichtung der BetreiberInnen zur gemeinsamen Nutzung bestehender Einrichtungen (Sendemasten anderer Betreiber, Stromleitungen, …).·         eine Haftungsverpflichtung für die Betreiber von Mobilfunkanlagen im Hinblick auf mögliche (insbesondere gesundheitliche) Schäden und Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen analog etwa zur Kfz-Haftpflicht; Einrichtung eines Haftungsfonds durch die Betreiber zum Zweck der Forschung und für Schadenersatzforderungen;·         eine Verpflichtung der Betreiber zur umfassenden Information;·         Aufwertung des Gesundheits- und Umweltschutzes im Telekommunikationsrecht;·         Einrichtung eines Emissions- und Immissionskatasters;·         Einrichtung eines Forschungsfonds zur Erforschung der Auswirkungen des Mobilfunks;·         eine gesetzliche Befristung von Genehmigungen von Senderstandorten (8 - 15 Jahre wäre ein Ansatz), danach eine Überprüfung nach dem dann besseren Wissensstand;·         neue Standorte nur nach einem Standortprüfungsverfahren unter Anwendung des Vorsorgeprinzips (Maximierung der Schutzabstände gegenüber sensiblen Nutzungen);·         kein weiterer Ausbau, sondern Rückbau der Überwachung und Bespitzelung via Handy. 

Fragen, Argumente und Gegenargumente – „FAQs“ Neben Gesundheit, Technik, Recht, Überwachung oft Diskussionen zu folgenden Punkten: 

· Sind die Grünen technologiefeindlich?Die Grünen leugnen weder Chancen noch wirtschaftliches Potential des Mobilfunks, erwarten aber, daß verantwortungs- und selbstbewußte Politik das Vorsorgeprinzip in den Mittelpunkt stellt und nicht auf Zuruf einer Branche oder gleich gar nicht tätig wird, wenn es um zentrale Fragen von Gesundheitsschutz, Teilhabe, Anrainerrechten und Umweltschutz geht. Die Grünen unterscheiden auch zwischen den Endgeräten und der Basisinfrastruktur und den damit jeweils verbundenen Belastungen und Belästigungen.   · Gibt es Schutz vor Mobilfunkstrahlung?Ob man ein Handy benutzt und sich damit der Strahlung des Geräts am eigenen Körper selbst aussetzt, kann man selbst entscheiden. Die Strahlung der Basisstationen/Handymasten ist nahezu flächendeckend und von den Betroffenen nicht ohne großen technischen oder rechtlichen Aufwand beeinflußbar. Einfachen Lösungen wie Abschirmfolien, schützenden Fenstern, Kleidungsstücken oder esoterischen Ansätzen sollte jedenfalls große Skepsis entgegengebracht werden. Daher verlangen die Grünen eine am Gesundheits- und Umweltschutz orientierte Gesetzeslösung auf Bundesebene. 

· Hat nicht nur eine verschwindende Minderheit von „Berufsprotestierern“ Bedenken?Inzwischen sind sehr viele Menschen aus allen Teilen Österreichs, aus allen sozialen Schichten und Gruppen und aus sehr unterschiedlichen Betroffenheiten (Anrainer, in Gesundheit und Wohlbefinden Beeinträchtigte, Politik, Interessenvertretungen) aktiv um bessere Lösungen bemüht. Dazu hat auch beigetragen, daß der Konflikt zwischen schnellem Netzausbau und BürgerInneninteressen immer offenkundiger geworden ist. Es gibt in Österreich eine bundesweite „Plattform GSM-Initiativen“ und vergleichbare Strukturen und Situationen in nahezu allen anderen entwickelten Staaten. · Haben die von Mobilfunk-Besorgten zitierten Forschungen wissenschaftlich Substanz?Im Gegensatz zu den gebetsmühlenartigen Behauptungen der Mobilfunkbetreiber gibt es sehr zahlreiche und auch „erfolgreich“ wiederholte Studien und Untersuchungen, die eindeutige Hinweise auf Risken und gesundheitliche Beeinträchtigungen ergeben haben. Der überwiegende Teil der von der Mobilfunkbranche selbst beauftragten „Entlastungsstudien“ kann das bestehende Risiko hingegen ebenfalls nicht ausschließen 

· Wieso wird nicht auch gegen andere hochfrequente und/oder elektromagnetische Strahlungsquellen wie Rundfunk- und Fernsehsender, Kurz- und Langwellensender, Richtfunk, Radar, DECT-Schnurlostelefone und -Babyphone etc. Protest laut?Die von Rundfunk- und Fernsehsendern ausgehende Strahlung ist zwar ebenfalls gepulst, aber um das 100- bis 10.000fache schwächer als Mobilfunksender. In vielen anderen Bereichen ist jedoch die Frage der Risken und schädlichen Auswirkungen noch weitgehend unbearbeitet, da sie der breiten Bevölkerung in wesentlich geringerem Ausmaß bewußt sind. Die Grünen setzen sich auch in solchen Fällen, etwa beim derzeit laufenden sinnlosen parallelen Aufbau mehrerer gar nicht nachgefragter Langwellenfunknetze zur Fahrzeugortung für Rettung, Polizei etc., für Zurückhaltung und Gesundheitsvorsorge ein. · Was paßt den Grünen nicht an den (als Empfehlung) geltenden Strahlungsgrenzwerten?Die ÖNORM S 1120, die WHO und die EU empfehlen Grenzwerte zwischen 4.500 und 10.000 mW/m2 für die Leistungsflußdichte. Grenzwerte in dieser Größenordnung hätten mit der zurückgezogenen Verordnung des Verkehrsministeriums für Österreich rechtlich verbindlich werden sollen. Diese Grenzwerte sind technisch und vor allem gesundheitlich viel zu hoch, so gelten in mehreren europäischen Staaten heute schon Grenzwerte zwischen 1 und 100 mW/m2, ohne daß Mobilfunk verunmöglicht würde. Aus Gesundheitsgründen treten die Grünen für den in Salzburg vereinbarten Vorsorgegrenzwert von 1 mW/m2 Gesamtbelastung ein, der ebenfalls nachweisbar funktionierende Mobilfunknetze zuläßt.


2 Kommentare

  1. Petra Zykan sagte am Sa. 27 September, 2008 um 22:40:

    Sg. Frau Dr. Moser,

    wir sind eine Bürgerinitiative in Wien-Hadersdorf, 1140 Wien- gegen eine geplante UMTS-Mobilfunkanlage mitten im reinen Wohngebiet- Können Sie uns bitte den Kontakt für die GSM- Plattform nennen- ich finde nichts richtiges im Internet-
    Medial haben schon Bezirkszeitung, Bezirksjournal und Kronenzeitung über uns berichtet- nächste Woche sendet der ORF in der Sendung Konkret einen Beitrag über unser Problem - wie können wir aktiv mithelfen, dass endlich vertretbare Grenzwerte gesetzlich verankert werden?
    Wissen Sie, ob noch andere Bundesländer ausser Salzburg einen niedrigeren Wert haben, oder andere Städte in Österreich? Wie haben die Salzburger das fertig gebracht?
    Infos zu unserem Problem können Sie gut unter
    http://www.wien-konkret.at/politik/buergerinitiativen/handymast-hadersdorf/ nachlesen.

    Vielen Dank im Voraus,

    mfG
    Petra Zykan (für die Initiative HAWEI

  2. Hans Luginger sagte am So. 08 Februar, 2009 um 12:51:

    Der Kommentar von Frau Petra Zykan vom 27. September ist ein Schwachsinn, denn die Salzburger Grenzwerte 1 mW/m2 (Vorsorgewerte) werden hier onehin nie eingehalten, dies ist technisch gar nicht machbar. Außerdem täuschen Grenzwerte bzw. die viel gelobten Salzburger Vorsorgewerte nur eine Sicherheit vor, die es gar nicht gibt, den sie beziehen sich nur auf thermische Effekte, jedoch nicht auf athermische Felder, die zwischen den Basisstationen existieren. Die wirkliche Ursache der ganzen Problematik ist im athermischen Bereich zu suchen Grenzwerte bzw. Vorsorgewerte existieren in diesem niederen Bereich (0,10-10Hz) nicht mehr
    viele Grüße Hans Luginger


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